Anhängervermietung
Egal ob offener Kastenanhänger, Planenanhänger oder Motorradtransporter – dank unserer modernen Mietflotte an unserem Standort in Solingen (Vockerter Str. 62, 42657 Solingen) haben wir stets die passende Transportlösung für Sie.
Unsere Tarife – Ihre Flexibilität:
Kurztarif: |
5 Stunden* |
Tagestarif: | 24 Stunden* |
Wochenendtarif: | Freitag 12 Uhr bis Montag 10 Uhr* |
Wochentarif: | 7 Tage* |
Monatstarif: | 30 Tage* |
* Abholung und Rückgabe nur während unserer Geschäftszeiten (Montag – Freitag, 08:30 – 15:00 Uhr)
Reservierung
Unser Mietanhänger
Kastenanhänger mit Plane – 1350kg
Innenmaße: | 250 x 130 x 160 cm |
Zul. Gesamtgewicht: | 1350 kg |
Nutzlast: | 1010kg |
Gebremst: | ja |
100km/h-Zulassung: | ja¹ |
Ausstattung: | Stützrad, Abstellstützen, Bremskeile, 13 pol.-Stecker, Diebstahlsicherung, Zurrösen |
Kurztarif: | 22,-€ |
Tagestarif: | 27,-€ |
Wochenendtarif: | 55,-€ |
Wochentarif: | 109,-€ |
Monatstarif: | auf Anfrage |
Kaution: | 100,-€ |
¹ sofern die Gewichtsrelation zwischen Zugfahrzeug und Anhänger den gesetzl. Vorgaben entspricht. Bitte beachten Sie dazu unsere Information zur 100km/h-Zulassung weiter unten.
Alle Preise inkl. 19% MwSt.
Informationen zur Anmietung
Bei Abholung des Mietanhängers sind die folgenden Dokumente vorzulegen:
– gültiger Personalausweis oder Reisepass
– Kfz-Schein Ihres Zugfahrzeuges
– Führerschein
Die Rückgabe des Mietanhängers ist jederzeit zu unseren Geschäftszeiten möglich, eine anteilige Erstattung des Mietpreises können wir bei vorzeitigen Rückgaben nicht gewähren.
Bei Anmietung ist eine Kaution in Höhe von 100,-€ in Bar zu hinterlegen.
Die Zahlung von Mietpreis und Kaution erfolgt bei Abholung in bar oder per EC-Karte. Zur Reservierung eines Wochenend-, Wochen- oder Monatstarifs ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Mietpreises zu leisten.
Der Versicherungsschutz unser Mietanhänger erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung. Selbstverursachte Schäden, Schäden durch Wildunfälle, Unwetter, Vandalismus sowie Diebstahl gehen zu Lasten des Mieters.
Gegen eine Gebühr von 5,-€ pro Miettag kann die Selbstbeteiligung im Schadensfall jedoch auf maximal 1.000€ begrenzt werden.
Natürlich geben wir Ihnen eine Einweisung in das gemietete Fahrzeug und sind gerne beim Anhängen sowie beim Beleuchtungscheck behilflich.
Für uns ist Sauberkeit selbstverständlich! Sie erhalten einen sauberen Mietanhänger, wir dürfen Sie daher darum bitten diesen ebenfalls sauber abzugeben. Bei Rückgabe eines übermäßig verschmutzten Fahrzeugs erlauben wir uns eine Reinigungspauschale von 50,-€ zu berechnen.
Alle Mietanhänger sind mit Stützrädern, Abstellstützen, Bremskeilen und Diebstahlsicherungen ausgestattet. Weiteres Zubehör (Adapter, Spanngurte, etc.) können Sie bei Bedarf unkompliziert bei uns mieten.
Die Trailerexperts Anhänger-Fibel
Tempo 100 km/h-Regelung (nur gültig in Deutschland)
Einige unserer Mietanhänger erfüllen die Voraussetzungen der 100km/h-Regelung in Deutschland. Um dies zu nutzen muss Ihr Zugfahrzeug ebenfalls einige Bedingungen erfüllen:
– das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein
– die Leermasse des Zugfahrzeuges multipliziert mit 1,1 muss mindestens der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers entsprechen
– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss <= der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs sein
– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss <= der Gesamtmasse des Zugfahrzeugs sein
(Beispiel: Leermasse Zugfzg. 1.182kg * 1,1 = 1300kg max. zul. ges. Gewicht d. Anhängers für 100km/h)
Die Führerscheinklassen:
Klasse B: Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse, Anhänger über 750 kg nur, wenn die Summe der Gesamtmasse von Anhänger und Zugfahrzeug 3,5t nicht überschreitet.
Klasse B96: Zugkombinationen bis 4,25 t Gesamtmasse. Zulässiges Gesamtgewicht Kfz + Anhänger dürfen zusammen maximal 4,25 t betragen.
Klasse BE/3: Alle unserer Anhänger dürfen gefahren werden.
Was darf ich an mein Zugfahrzeug anhängen?
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz.-Schein) Ihres Autos finden Sie diese Informationen unter O.1 (Anhängelast gebremst) / O.2 (Anhängelast ungebremst)
„Mein Auto hat eine Anhängelast gebremst von 1.700 kg. Darf ich einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.500 kg anhängen?“
Ja! Entscheidend ist, dass das Eigengewicht des Anhängers und die tatsächliche Ladung summiert nicht die Anhängelast des Zugfahrzeugs übersteigt.
Was bedeutet „Stützlast“?
Unter der Stützlast versteht man die Kraft, die auf die Kugelkupplung des Fahrzeugs drückt. Am Zugfahrzeug sowie am Anhänger sind entsprechende Hinweise angebracht aus der die maximale Stützlast hervorgeht. Maßgeblich ist die tatsächliche Stützlast, wenn der Anhänger angehängt ist.
„Mein Auto hat eine angegebene maximale Stützlast von 75kg, darf ich einen Anhänger mit 100kg Stützlast anhängen?“
Ja! Entscheidend ist, dass Sie Ihre Ladung auf dem Anhänger so verteilen, dass die tatsächliche Stützlast im angehängten Zustand die 75 kg nicht übersteigt.
Wie belade ich richtig?
Anhänger sind so gebaut, dass der Schwerpunkt in der Mitte ein wenig vor der Achse liegt. Beim Beladen des Anhängers ist die Last daher gleichmäßig zu verteilen – eher ein etwas weiter nach vorne als nach hinten. Eine negative Stützlast, also eine Überladung im hinteren Bereich, könnte katastrophale Folgen haben. Hecklastige Anhänger haben eine höhere Tendenz Fahrzeug und Anhänger ins Schleudern zu bringen.